Ratgeber · Stand 31. Oktober 2026

Barrierefreiheit ohne Plugin. Keine Panik, aber auch keine Ausrede.

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem verkaufen viele Anbieter Widgets, die eine Website mit einer Zeile Code „barrierefrei machen“ sollen. Was davon stimmt, und was wirklich zählt.

Wen das BFSG betrifft

Das Gesetz erfasst „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“: Angebote, die online zu einem Vertrag mit Verbrauchern führen, etwa ein Shop oder eine Online-Buchung. Eine reine Info-Website eines Handwerksbetriebs fällt in der Regel nicht darunter.

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 2 BFSG).

Erste Abmahnungen gab es ab August 2025. Ob BFSG-Verstöße überhaupt nach Wettbewerbsrecht abmahnbar sind, ist offen; ein Gerichtsurteil dazu ist bisher nicht bekannt.

Warum ein Overlay-Plugin keine Seite konform macht

Overlay-Plugins legen eine Leiste oder ein Skript über die fertige Seite: Schrift größer, Kontrast an, Vorlesen. Die Seite darunter bleibt, wie sie ist. Fehlende Beschriftungen, eine falsche Überschriften-Reihenfolge, Bedienelemente, die mit der Tastatur nicht erreichbar sind, behebt so ein Skript nicht zuverlässig.

Mehr als tausend Fachleute für Barrierefreiheit und Betroffene haben das im Overlay Fact Sheet so festgehalten: Kein Overlay-Produkt macht eine Website vollständig konform mit einem bestehenden Standard. Der Arbeitskreis Barrierefreiheit der German UPA schreibt 2025: Overlays beheben keine grundlegenden Probleme im Website-Code und sind kein Ersatz für eine barrierefreie Umsetzung.

In den USA hat die Handelsaufsicht FTC 2025 einen Anbieter (accessiBe) zu einer Zahlung von 1 Million US-Dollar verpflichtet, weil er behauptet hatte, sein KI-Werkzeug mache jede Website WCAG-konform.

Was stattdessen zählt

Barrierefreiheit entsteht im HTML und CSS selbst: echte Überschriften und Landmarken, Beschriftungen an jedem Formularfeld, genug Kontrast, ein sichtbarer Fokus, Text, der beim Vergrößern und bei mehr Zeilenabstand nicht abschneidet, Bewegung, die sich abschalten lässt.

Das ist kein Hexenwerk, aber Handarbeit. Sie gehört in das Design, nicht in ein Plugin, das jeden Monat kostet.

Was Kiekkist-Designs mitbringen

Jedes Design ist vor dem Verkauf auf WCAG 2.2 AA geprüft, automatisch und mit einer Prüfliste. Der Bericht liegt im Paket, und der Prüfer prüft auch deine fertige Seite.

Was du später hinzufügst, zählt weiter: Alternativtexte, PDFs, Formulartexte, eingebettete Tools. Ein geprüftes Design ist ein guter Anfang, keine Garantie für die fertige Website.

Quellen

  1. § 2 BFSG (Begriffsbestimmungen, Kleinstunternehmen)
  2. Heuking: Die ersten BFSG-Abmahnungen, 19.08.2025
  3. Overlay Fact Sheet
  4. German UPA, AK Barrierefreiheit: Positionspapier, 16.05.2025 (PDF)
  5. US Federal Trade Commission: accessiBe Inc., 2025

Fragen

Brauche ich ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Ein Plugin macht eine Seite nicht konform. Was zählt, ist sauberes HTML und CSS: Überschriften, Beschriftungen, Kontrast, Fokus, Text, der beim Vergrößern nicht abschneidet.

Gilt das BFSG für meine Website?

Wenn du online Verträge mit Verbrauchern schließt (Shop, Online-Buchung) und kein Kleinstunternehmen bist, wahrscheinlich ja. Eine reine Info-Website meist nicht. Im Zweifel klärst du das mit einer Fachstelle oder Rechtsberatung.

Ist ein Kiekkist-Design BFSG-konform?

Das Design ist vor dem Verkauf auf WCAG 2.2 AA geprüft. Ob deine fertige Website konform ist, hängt auch von deinen Inhalten ab. Eine Garantie gibt es dafür nicht, von niemandem.

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