Unser Angebot
Kiekkist verkauft Website-Designs und Zugänge zur Design-Galerie online. Kauf und Widerruf laufen über Formulare auf dieser Website, bezahlt wird über Mollie.
Rechtlicher Rahmen
Als Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ist Kiekkist von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für Dienstleistungen ausgenommen. Wir bauen trotzdem nach WCAG 2.2 Stufe AA, weil wir Barrierefreiheit verkaufen. Diese Erklärung ist freiwillig.
Wie wir die Anforderungen umsetzen
- Semantisches HTML, eine Hauptüberschrift je Seite, Sprungmarke zum Inhalt, Überschriften in Reihenfolge.
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar, sichtbarer Fokus, Zielgrößen von mindestens 44 × 44 px für wichtige Bedienelemente.
- Kontraste nach WCAG AA, geprüft für jede Text-Hintergrund-Kombination.
- Inhalte ohne JavaScript vollständig lesbar, Filter und Umschalter funktionieren auch ohne JavaScript.
- Bewegung nur sparsam und nur mit opacity und transform; bei „Bewegung reduzieren“ ist sie aus.
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, Fehlermeldungen als Text am Feld, Eingabehilfen per autocomplete.
- Keine Inhalte von Dritten, kein Cookie-Banner, keine Overlays.
Stand der Prüfung
Jede Seitenart dieser Website wurde am 30.10.2026 mit dem Kiekkist-Prüfer im Profil BFSG geprüft (axe-core, eigene Tests zu Reflow bei 320 px, Textabständen, Tastaturbedienung, Fokus, Zielgrößen, erzwungenen Farben). Automatische Tests decken nur einen Teil von WCAG 2.2 ab. Eine vollständige manuelle Prüfung mit Screenreadern steht noch aus.
Bekannte Einschränkungen
- Die Live-Vorschauen der Beispiel-Themes sind eingebettete Seiten. Ihre Prüfergebnisse stehen auf der jeweiligen Designseite, offene Befunde inklusive.
- Die Bezahlseite von Mollie liegt außerhalb dieser Website.
Barriere melden
Wenn dir eine Barriere auffällt, schreib an mail@heidrich-digital.de oder ruf an unter 0157 73953819. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Marktüberwachung und Schlichtung
Für das BFSG zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Eine Schlichtung nach § 16 BGG ist für private Anbieter nicht vorgesehen.